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   VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16 Ge   

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VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16 Ge (https://dejure.org/2018,59752)
VG Gera, Entscheidung vom 08.05.2018 - 6 K 1139/16 Ge (https://dejure.org/2018,59752)
VG Gera, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 6 K 1139/16 Ge (https://dejure.org/2018,59752)
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  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 20.97

    PGH; Genossenschaft, sozialistische; Verstaatlichung; Rückübertragung;

    Auszug aus VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
    Zu den auf der Grundlage dieses Beschlusses verstaatlichten Unternehmen gehörten neben den privaten Betrieben mit staatlicher Beteiligung auch diejenigen Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die durch Aufnahme von Werktätigen aus der volkseigenen Wirtschaft oder Übergang zu industrieller Produktionsweise den Charakter einer Genossenschaft verloren hatten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1998 - 7 C 20/97 -, Rn. 9 f., juris).

    Übernahme der industriell produzierenden P..." (BA 3, Bl. 45) hatte die P... zum Schädigungszeitpunkt 36 stimmberechtigte Mitglieder und Kandidaten, so dass für die Herbeiführung des notwendigen Quorums in der Summe mindestens 18 Mitglieder einen Antrag auf Rückübertragung des Unternehmens bis zum Ablauf der Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche nach § 30a VermG (31. Dezember 1992) gestellt haben müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 64/96 - Urteil vom 10. Juni 1998, a.a.O.; juris).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 5 C 8.12

    Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage;

    Auszug aus VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
    "Mit der Verwendung des Plural wird in dieser Sonderregelung zum Ausdruck gebracht, dass der Erlös nicht an den restitutionsberechtigten Unternehmensträger (§ 6 Abs. 1a VermG), sondern an die hinter ihm stehenden natürlichen Personen zu zahlen ist (Messerschmidt, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand Sept. 2012, § 6 VermG Rn. 630 m.w.N.)." (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 5 C 8/12 -, Rn. 31; - juris).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 8 C 23.11

    Vermögensrecht; Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung;

    Auszug aus VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
    § 3 Abs. 1 Satz 3 VermG unterstreicht den Vorrang der Unternehmensrestitution, indem die Singularrestitution grundsätzlich ausgeschlossen wird, wenn der Berechtigte einen Antrag auf Rückgabe eines Unternehmens stellen könnte (vgl. dazu u. a. BVerwG, Urteil vom 28. November 2012 - 8 C 23/11 -, Rn. 21, juris).
  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 64.96

    Unternehmensrückgabe - Ausschlußfrist - Quorum als Anmeldevoraussetzung -

    Auszug aus VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
    Übernahme der industriell produzierenden P..." (BA 3, Bl. 45) hatte die P... zum Schädigungszeitpunkt 36 stimmberechtigte Mitglieder und Kandidaten, so dass für die Herbeiführung des notwendigen Quorums in der Summe mindestens 18 Mitglieder einen Antrag auf Rückübertragung des Unternehmens bis zum Ablauf der Anmeldefrist für vermögensrechtliche Ansprüche nach § 30a VermG (31. Dezember 1992) gestellt haben müssten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 1997 - 7 C 64/96 - Urteil vom 10. Juni 1998, a.a.O.; juris).
  • BVerwG, 11.08.2004 - 7 B 65.04

    Unternehmensrestitution; Unmöglichkeit Rückgabe; Veräußerung; Nichterreichen des

    Auszug aus VG Gera, 08.05.2018 - 6 K 1139/16
    Einer Entschädigung nach § 6 Abs. 6a Satz 3 VermG steht auch nicht der Wortlaut der Vorschrift entgegen, insoweit auch im Fall des Nichterreichens des Quorums es auf eine Veräußerung ankommt, da sowohl der Wortlaut des Satzes 3 sowie dessen Zweck klarstellen, dass den Berechtigten der bei einer Veräußerung erzielte Erlös zustehen soll, selbst wenn das Quorum nicht erreicht wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. August 2004 - 7 B 65/04 -, Rn. 4, juris).
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